Ratgeber · Haus & Garten

Haus und Garten winterfest machen: die Checkliste für den Herbst

Dachrinne im Spätherbst, teils gereinigt, teils noch voller Laub, mit angelehnter Leiter und Eimer voller Laub

Im Spessart kommt der erste Frost oft früher als gedacht. Wer im Oktober und November ein paar Dinge erledigt, erspart sich im Winter Ärger mit geplatzten Leitungen, übergelaufenen Dachrinnen und rutschigen Wegen. Hier ist meine Checkliste – vom Dach bis zum Gehweg.

Dach und Dachrinne

  • Dachrinnen und Fallrohre reinigen, sobald die meisten Blätter gefallen sind. Verstopfte Rinnen laufen über, das Wasser läuft an der Fassade herunter oder gefriert in der Rinne.
  • Laubfangkörbe an den Fallrohren leeren.
  • Vom Boden aus das Dach prüfen: verrutschte Ziegel, lose Bleche, beschädigte Anschlüsse am Schornstein. Arbeiten auf dem Dach selbst gehören zu einem Dachdecker.
  • Äste zurückschneiden, die auf das Dach oder an die Fassade reichen. Starker Rückschnitt an Gehölzen ist ab dem 1. Oktober wieder erlaubt – siehe Heckenschnitt: Was März bis September erlaubt ist.

Wasser draußen und im Keller

  • Außenwasserhähne absperren und entleeren, Gartenschlauch abnehmen und frostfrei lagern.
  • Regentonne, Teichpumpe, Gartenbrunnen leeren und einlagern.
  • Leitungen in Garage, Keller und Gartenhaus prüfen: Liegen sie in unbeheizten Räumen, dämmen oder entleeren.
  • Rückstausicherung prüfen: Viele Versicherungsbedingungen – zum Beispiel die Musterbedingungen VGB 2022 in A 20.1.4 – verlangen, dass Rückstausicherungen funktionsbereit gehalten und Abflussleitungen auf dem Grundstück frei gehalten werden.
  • Kellerschächte und Hofabläufe von Laub befreien.

Ausführlich zum Thema Frost: Frostschäden vermeiden.

Heizung und Haus

  • Heizung warten lassen, bevor die Heizsaison richtig beginnt. Die Wartung übernimmt ein Fachbetrieb.
  • Heizkörper entlüften, wenn sie gluckern oder oben kalt bleiben.
  • Fenster und Türen prüfen: Dichtungen, Beschläge, Schließen alle Fenster richtig?
  • Rauchwarnmelder testen – in der dunklen Jahreszeit wird mehr geheizt und mit Kerzen hantiert.

Garten und Außenanlagen

  • Laub von Rasen, Wegen und Treppen entfernen. Unter Hecken und auf Beeten darf es liegen bleiben.
  • Letzter Rasenschnitt vor dem Frost, nicht zu kurz.
  • Empfindliche Pflanzen schützen oder ins Haus holen, Kübel nicht direkt auf kalten Boden stellen.
  • Gartenmöbel, Sonnenschirm, Trampolin abbauen oder sichern – Herbststürme kommen im Spessart regelmäßig.
  • Bäume nach Sturm prüfen: abgebrochene oder hängende Äste über Weg, Einfahrt oder Gehweg entfernen.

Gehweg und Winterdienst

  • Streugut und Schneeschieber bereitstellen. Die Satzungen im Main-Kinzig-Kreis setzen auf Sand und Splitt, Salz nur in geringen Mengen – siehe Räum- und Streupflicht im Main-Kinzig-Kreis.
  • Laub vom Gehweg regelmäßig kehren, Gully und Rinne frei halten – siehe Laub auf dem Gehweg.
  • Beleuchtung an Weg, Treppe und Hauseingang prüfen.
  • Winterdienst klären: Wer räumt, wenn Sie verreist oder krank sind? Ein Winterdienst-Vertrag sollte vor dem ersten Schnee stehen.

Bevor Sie länger wegfahren

Bleibt das Haus im Winter mehrere Wochen leer, zum Beispiel während eines Urlaubs oder Klinikaufenthalts, sollten Sie Heizung und Wasser bewusst regeln und jemanden haben, der regelmäßig nach dem Rechten sieht. Was Versicherer bei nicht genutzten Gebäuden verlangen, erklärt der Ratgeber Leerstehendes Haus: Pflichten, Versicherung und Kontrolle.

So unterstütze ich Sie

Dachrinnen reinigen, Laub entfernen, Außenhähne winterfest machen, Gehölze zurückschneiden, Winterdienst und Kontrollgänge: Das übernehme ich in Bad Orb und im Main-Kinzig-Kreis – einzeln oder im Paket mit der Objektbetreuung und der Gartenpflege.

Über den Autor

Pascal Rechburg ist Inhaber von Rechburgs Hausmeisterservice in Bad Orb und betreut Häuser, Gärten und Gewerbeflächen im Main-Kinzig-Kreis. In diesem Ratgeber beantwortet er Fragen, die ihm Kunden im Alltag stellen.

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Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

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Wann sollte man das Haus winterfest machen?

Im Oktober und November – sobald die meisten Blätter gefallen sind, aber bevor die ersten stärkeren Nachtfröste kommen.

Wie oft sollte die Dachrinne gereinigt werden?

Mindestens einmal im Jahr nach dem Laubfall, bei vielen Bäumen in der Nähe auch zusätzlich im Frühjahr.

Muss ich die Rückstausicherung prüfen?

Viele Wohngebäudeversicherungen verlangen, dass Rückstausicherungen funktionsbereit gehalten werden, zum Beispiel die Musterbedingungen VGB 2022 in A 20.1.4. Prüfen Sie Ihren Vertrag und lassen Sie die Anlage nach Herstellerangaben warten.

Übernehmen Sie auch das Reinigen der Dachrinne?

Ja, Dachrinnen und Fallrohre, die sicher mit der Leiter erreichbar sind, reinige ich im Rahmen der Objektbetreuung oder als Einzelauftrag. Arbeiten auf dem Dach selbst übernimmt ein Dachdecker.

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