Kurz gesagt
Ich reinige Treppenhäuser, Eingänge, Kellergänge und Gemeinschaftsräume in Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten im Main-Kinzig-Kreis – in festem Rhythmus und mit klarer Leistungsbeschreibung. Kein Streit mehr über die Kehrwoche.
Ein sauberes Treppenhaus ohne Kehrwoche
In vielen Häusern sorgt die Treppenhausreinigung für Ärger: Der eine putzt gründlich, die andere gar nicht. Mit einer festen Reinigung ist das Thema erledigt. Ich komme im vereinbarten Rhythmus und reinige nach einem festen Leistungsverzeichnis, das Sie auch Ihren Mietern zeigen können.
Was zur Reinigung gehört
Treppen und Podeste werden gekehrt und nass gewischt, Handläufe, Türen, Briefkästen und Lichtschalter abgewischt. In größeren Abständen kommen Fenster, Kellergänge, Heizkörper und Spinnweben an den Decken dazu. Den genauen Umfang legen wir nach der Besichtigung fest.
Kosten und Nebenkosten
Die Kosten für die Reinigung der gemeinsam genutzten Gebäudeteile – Treppenhaus, Flure, Keller, Waschküche – zählen nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Zusammen mit der Objektbetreuung bekommen Sie alles aus einer Hand.
Was kostet Treppenhausreinigung?
Ich nenne keine Pauschalpreise, weil jedes Objekt anders ist. Nach einer kostenlosen Besichtigung bekommen Sie ein schriftliches Festangebot. Den Preis bestimmen vor allem:
- Zahl der Etagen und Parteien
- Bodenbelag und Verschmutzung
- Häufigkeit
- Zusatzflächen wie Keller, Fenster, Aufzug
