Leistung · ganzjährig

Treppenhaus- und Gebäudereinigung für Mehrfamilienhäuser

Ich reinige Treppenhäuser, Eingänge, Kellergänge und Gemeinschaftsräume in Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten im Main-Kinzig-Kreis – in festem Rhythmus und mit klarer Leistungsbeschreibung. Kein Streit mehr über die Kehrwoche.

Rhythmus
wöchentlich oder 14-tägig
Für
Vermieter, WEG, Hausverwaltungen
Umlagefähig
als Gebäudereinigung
Frisch gereinigtes Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus

Kurz gesagt

Ich reinige Treppenhäuser, Eingänge, Kellergänge und Gemeinschaftsräume in Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten im Main-Kinzig-Kreis – in festem Rhythmus und mit klarer Leistungsbeschreibung. Kein Streit mehr über die Kehrwoche.

Ein sauberes Treppenhaus ohne Kehrwoche

In vielen Häusern sorgt die Treppenhausreinigung für Ärger: Der eine putzt gründlich, die andere gar nicht. Mit einer festen Reinigung ist das Thema erledigt. Ich komme im vereinbarten Rhythmus und reinige nach einem festen Leistungsverzeichnis, das Sie auch Ihren Mietern zeigen können.

Was zur Reinigung gehört

Treppen und Podeste werden gekehrt und nass gewischt, Handläufe, Türen, Briefkästen und Lichtschalter abgewischt. In größeren Abständen kommen Fenster, Kellergänge, Heizkörper und Spinnweben an den Decken dazu. Den genauen Umfang legen wir nach der Besichtigung fest.

Kosten und Nebenkosten

Die Kosten für die Reinigung der gemeinsam genutzten Gebäudeteile – Treppenhaus, Flure, Keller, Waschküche – zählen nach § 2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Zusammen mit der Objektbetreuung bekommen Sie alles aus einer Hand.

Was kostet Treppenhausreinigung?

Ich nenne keine Pauschalpreise, weil jedes Objekt anders ist. Nach einer kostenlosen Besichtigung bekommen Sie ein schriftliches Festangebot. Den Preis bestimmen vor allem:

  • Zahl der Etagen und Parteien
  • Bodenbelag und Verschmutzung
  • Häufigkeit
  • Zusatzflächen wie Keller, Fenster, Aufzug

So läuft es ab

Vom ersten Anruf bis zum erledigten Auftrag

Vier Schritte, keine Überraschungen.

  1. 01

    Anfrage

    Sie rufen an, schreiben per WhatsApp oder nutzen das Formular. Ein kurzer Satz zum Objekt reicht.

  2. 02

    Besichtigung vor Ort

    Ich schaue mir Objekt, Flächen und Wünsche an – kostenlos und unverbindlich.

  3. 03

    Festes Angebot

    Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit klarem Leistungsumfang. Keine versteckten Positionen.

  4. 04

    Einsatz & Nachweis

    Ich lege los wie vereinbart. Beim Winterdienst dokumentiere ich jeden Einsatz.

Häufige Fragen

Fragen zu Treppenhaus

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie mich an: 0151 151 388 27

Wie oft sollte ein Treppenhaus gereinigt werden?

In den meisten Mehrfamilienhäusern wöchentlich oder alle zwei Wochen. Bei vielen Parteien oder Gewerbe im Haus eher wöchentlich.

Sind die Reinigungskosten umlagefähig?

Ja, die Reinigung gemeinsam genutzter Gebäudeteile gehört zu den Betriebskosten nach § 2 Nr. 9 BetrKV, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Reinigen Sie auch die Fenster im Treppenhaus?

Ja, in einem vereinbarten Abstand, zum Beispiel zwei- bis viermal im Jahr.

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