Leistung · März – Okt.

Gartenpflege und Grünanlagenpflege im Main-Kinzig-Kreis

Ich pflege Gärten, Vorgärten und Grünanlagen von Privathäusern, Mehrfamilienhäusern und Betrieben im Main-Kinzig-Kreis. Sie können einzelne Arbeiten buchen oder die ganze Saison an mich abgeben – vom Frühjahrsputz bis zum Laub im Herbst.

Saison
März bis November
Für
Privat, Vermieter, WEG, Gewerbe
Grünschnitt
Abtransport möglich
Frisch gemähter Rasen mit Streifen, Staudenbeet mit Lavendel und Hortensien und Rasenmäher im Abendlicht

Kurz gesagt

Ich pflege Gärten, Vorgärten und Grünanlagen von Privathäusern, Mehrfamilienhäusern und Betrieben im Main-Kinzig-Kreis. Sie können einzelne Arbeiten buchen oder die ganze Saison an mich abgeben – vom Frühjahrsputz bis zum Laub im Herbst.

Ein gepflegter Garten ohne Wochenendarbeit

Rasen, Beete und Hecken wachsen im Spessart schnell – besonders nach einem feuchten Frühjahr. Ich übernehme die regelmäßige Pflege, damit Ihr Garten oder die Grünanlage Ihres Hauses das ganze Jahr ordentlich aussieht. Das entlastet Eigentümer, die wenig Zeit haben, ältere Menschen, die schwere Gartenarbeit nicht mehr machen wollen, und Vermieter, deren Außenanlage einen guten ersten Eindruck machen soll.

Saisonpflege oder Einzelauftrag

Feste Saisonpflege: Wir legen fest, wie oft ich komme – zum Beispiel alle zwei Wochen Rasen und Beete, zweimal im Jahr Hecken. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Einzelauftrag: Sie brauchen nur einen Frühjahrsputz, einen großen Rückschnitt oder eine Aktion vor dem Verkauf oder der Vermietung? Auch das ist möglich.

Das Gartenjahr im Überblick

  • März/April: Beete säubern, Rasen vertikutieren, erste Mahd, Stauden zurückschneiden.
  • Mai bis August: regelmäßig mähen, Unkraut, Beetpflege, schonender Formschnitt an Hecken.
  • September: zweiter Formschnitt, Wege und Fugen säubern.
  • Oktober/November: Laub entfernen, Garten winterfest machen, starker Rückschnitt ist wieder erlaubt.

Wann welcher Heckenschnitt erlaubt ist, erklärt der Ratgeber Heckenschnitt: Was von März bis September erlaubt ist.

Grünpflege für Wohnanlagen und Betriebe

Für Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen und Gewerbeflächen biete ich Grünpflege mit festem Leistungsverzeichnis an: Flächen, Häufigkeit, Grünschnitt-Entsorgung. Gartenpflege an gemeinschaftlich genutzten Flächen ist nach der Betriebskostenverordnung grundsätzlich umlagefähig.

Passend dazu

Für Hecken gibt es eine eigene Seite zum Heckenschnitt, für größere Gehölze die Baumpflege. Wege, Pflaster und Zierkies finden Sie unter Wege, Pflaster & Zierkies.

Was kostet Garten- & Grünpflege?

Ich nenne keine Pauschalpreise, weil jedes Objekt anders ist. Nach einer kostenlosen Besichtigung bekommen Sie ein schriftliches Festangebot. Den Preis bestimmen vor allem:

  • Größe der Rasen- und Beetflächen
  • Häufigkeit der Pflege
  • Zustand zu Beginn (verwildert oder gepflegt)
  • Menge und Entsorgung des Grünschnitts

So läuft es ab

Vom ersten Anruf bis zum erledigten Auftrag

Vier Schritte, keine Überraschungen.

  1. 01

    Anfrage

    Sie rufen an, schreiben per WhatsApp oder nutzen das Formular. Ein kurzer Satz zum Objekt reicht.

  2. 02

    Besichtigung vor Ort

    Ich schaue mir Objekt, Flächen und Wünsche an – kostenlos und unverbindlich.

  3. 03

    Festes Angebot

    Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit klarem Leistungsumfang. Keine versteckten Positionen.

  4. 04

    Einsatz & Nachweis

    Ich lege los wie vereinbart. Beim Winterdienst dokumentiere ich jeden Einsatz.

Häufige Fragen

Fragen zu Gartenpflege

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie mich an: 0151 151 388 27

Wie oft sollte der Rasen gemäht werden?

In der Hauptsaison von Mai bis Juli meist wöchentlich bis alle zwei Wochen. Im Frühjahr und Herbst reicht oft ein längerer Abstand.

Nehmen Sie den Grünschnitt mit?

Ja, auf Wunsch nehme ich Grünschnitt und Laub mit und entsorge sie. Das vereinbaren wir im Angebot.

Pflegen Sie auch verwilderte Gärten?

Ja. Nach einer ersten großen Aktion geht es meist mit regelmäßiger Pflege weiter, damit der Garten nicht wieder zuwächst.

Kann ich Gartenpflege von der Steuer absetzen?

Die Arbeitskosten für Gartenpflege am eigenen Haushalt sind als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG absetzbar. Ich weise sie auf der Rechnung getrennt aus.

Anrufen WhatsApp