Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken nicht stark zurückgeschnitten oder entfernt werden. Ein schonender Formschnitt ist aber erlaubt. Hier lesen Sie, was das Bundesnaturschutzgesetz genau sagt und wann der richtige Zeitpunkt für welchen Schnitt ist.
Was § 39 Bundesnaturschutzgesetz regelt
§ 39 Abs. 5 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes verbietet es, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Ziel ist der Schutz brütender Vögel und anderer Tiere.
Ausdrücklich erlaubt bleiben in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte, die den Zuwachs der Pflanzen entfernen. Das Verbot gilt auch in Privatgärten.
Formschnitt oder Rückschnitt – der Unterschied
| Formschnitt | Starker Rückschnitt | |
|---|---|---|
| Was | Nur den Neuaustrieb des Jahres kürzen | Tief ins alte Holz schneiden, auf den Stock setzen, roden |
| Wann erlaubt | ganzjährig, typisch Juni und August/September | nur 1. Oktober bis 28./29. Februar |
| Ziel | Form halten, dicht halten | Verjüngen, deutlich verkleinern, entfernen |
Der Artenschutz gilt immer
Auch beim erlaubten Formschnitt gilt das allgemeine Artenschutzrecht (§ 44 BNatSchG): Brütet ein Vogel in der Hecke, darf das Nest nicht gestört oder zerstört werden. Schauen Sie deshalb vor jedem Schnitt nach Nestern – und sparen Sie den Bereich aus, wenn Sie eines finden.
Wann Sie welche Hecke schneiden sollten
- Ende Juni: erster Formschnitt nach dem Frühjahrsaustrieb – bei Hainbuche, Liguster, Buche und Kirschlorbeer.
- August bis Mitte September: zweiter Formschnitt bei stark wachsenden Hecken, damit sie gut in den Winter gehen.
- Oktober bis Februar: starker Rückschnitt, Verjüngung oder Entfernen einer Hecke.
Bei Nadelgehölzen wie Thuja oder Eibe sollten Sie nicht ins alte, kahle Holz schneiden – viele Arten treiben von dort nicht mehr aus.
Hecken am Gehweg
Wächst eine Hecke über den Gehweg, die Straße oder verdeckt Schilder und Laternen, verlangen die Gemeinden einen Rückschnitt bis zur Grundstücksgrenze. Dieser Schnitt ist als Pflegeschnitt auch im Sommer möglich. Achten Sie auch auf das Lichtraumprofil: Über Gehwegen wird meist eine freie Durchgangshöhe verlangt, über Fahrbahnen deutlich mehr – die genauen Werte legt Ihre Gemeinde fest.
Was bei Verstößen droht
Ein Verstoß gegen § 39 BNatSchG ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer außerdem ein besetztes Nest zerstört, verstößt gegen den besonderen Artenschutz.
Heckenschnitt vom Profi
Ich schneide Hecken im Main-Kinzig-Kreis zum richtigen Zeitpunkt, nehme das Schnittgut mit und kehre den Gehweg. Mehr auf der Seite Heckenschnitt.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: September 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
