Ratgeber · Garten

Baum fällen im eigenen Garten: Brauche ich eine Genehmigung?

Fachgerecht zurückgeschnittener Obstbaum mit Hochentaster, daneben aufgeschichtetes Schnittholz, Blick über den herbstlichen Spessart

Einen Baum im eigenen Garten zu fällen, ist oft ohne Genehmigung möglich – aber nicht immer. Artenschutz, Bebauungsplan, kommunale Satzungen und das Nachbarrecht können eine Rolle spielen. Hier sind die wichtigsten Punkte.

Die Sommerregel des Naturschutzgesetzes

§ 39 Abs. 5 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, vom 1. März bis 30. September Bäume abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen. Bäume in einem normalen Hausgarten sind von diesem zeitlichen Verbot also in der Regel ausgenommen.

Das heißt aber nicht, dass im Sommer alles erlaubt ist.

Artenschutz geht immer vor

Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz dürfen Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützter Tiere nicht beschädigt oder zerstört werden. Brütet ein Vogel im Baum, hat ein Specht eine Höhle angelegt oder nutzen Fledermäuse Spalten in der Rinde, darf der Baum nicht gefällt werden, solange die Tiere ihn nutzen. Deshalb ist der Herbst und Winter die beste Zeit für Fällungen – auch im Garten.

Baumschutzsatzung und Bebauungsplan

Einige Städte und Gemeinden schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang durch eine eigene Satzung. Außerdem kann ein Bebauungsplan festsetzen, dass bestimmte Bäume erhalten oder nach einer Fällung ersetzt werden müssen – das ist bei Neubaugebieten häufig. Fragen Sie im Zweifel beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde nach, bevor Sie fällen.

Bäume an der Grundstücksgrenze

Steht der Baum nah an der Grenze oder ragen Äste zum Nachbarn, spielt das Nachbarrecht eine Rolle. Sprechen Sie vor einer Fällung oder einem starken Rückschnitt am besten mit Ihrem Nachbarn – vor allem, wenn Äste auf dessen Grundstück fallen könnten oder sein Grundstück für die Arbeiten betreten werden muss.

Wann eine Fällung sinnvoll ist

  • Der Baum ist krank, morsch oder hat Pilzbefall am Stamm.
  • Er ist instabil und könnte auf Haus, Weg oder Straße stürzen.
  • Wurzeln heben Pflaster, Mauern oder Leitungen an.
  • Er steht zu nah am Haus und nimmt Licht.

Oft reicht aber auch ein Kronenschnitt oder das Entfernen einzelner Äste. Das lässt sich am besten vor Ort beurteilen.

Sicherheit beim Fällen

Bäume in Gärten stehen meist nah an Häusern, Zäunen und Leitungen. Sie werden deshalb in Abschnitten gefällt, nicht im Ganzen umgelegt. Große Bäume, für die Seilklettertechnik, ein Hubsteiger oder eine Straßensperrung nötig sind, gehören in die Hände eines spezialisierten Baumpflegebetriebs.

Baumfällung im Main-Kinzig-Kreis

Ich schaue mir Ihren Baum kostenlos an, sage Ihnen, ob ein Schnitt reicht oder eine Fällung sinnvoll ist, und kläre mit Ihnen, ob etwas dagegen spricht. Mehr auf der Seite Baumpflege & Baumfällung.

Über den Autor

Pascal Rechburg ist Inhaber von Rechburgs Hausmeisterservice in Bad Orb und betreut Häuser, Gärten und Gewerbeflächen im Main-Kinzig-Kreis. In diesem Ratgeber beantwortet er Fragen, die ihm Kunden im Alltag stellen.

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Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: September 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen

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Darf ich im Sommer einen Baum in meinem Garten fällen?

Das zeitliche Verbot des § 39 BNatSchG gilt für Bäume in Hausgärten in der Regel nicht. Brüten aber Vögel im Baum oder gibt es eine Baumschutzsatzung, darf nicht gefällt werden.

Wo erfahre ich, ob meine Gemeinde eine Baumschutzsatzung hat?

Beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde oder im Ortsrecht auf deren Website. Auch der Bebauungsplan kann Vorgaben enthalten.

Muss ich einen gefällten Baum ersetzen?

Nur wenn eine Satzung oder der Bebauungsplan das vorschreibt oder eine Genehmigung mit dieser Auflage erteilt wurde.

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