Einen Baum im eigenen Garten zu fällen, ist oft ohne Genehmigung möglich – aber nicht immer. Artenschutz, Bebauungsplan, kommunale Satzungen und das Nachbarrecht können eine Rolle spielen. Hier sind die wichtigsten Punkte.
Die Sommerregel des Naturschutzgesetzes
§ 39 Abs. 5 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, vom 1. März bis 30. September Bäume abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen. Bäume in einem normalen Hausgarten sind von diesem zeitlichen Verbot also in der Regel ausgenommen.
Das heißt aber nicht, dass im Sommer alles erlaubt ist.
Artenschutz geht immer vor
Nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz dürfen Fortpflanzungs- und Ruhestätten geschützter Tiere nicht beschädigt oder zerstört werden. Brütet ein Vogel im Baum, hat ein Specht eine Höhle angelegt oder nutzen Fledermäuse Spalten in der Rinde, darf der Baum nicht gefällt werden, solange die Tiere ihn nutzen. Deshalb ist der Herbst und Winter die beste Zeit für Fällungen – auch im Garten.
Baumschutzsatzung und Bebauungsplan
Einige Städte und Gemeinden schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang durch eine eigene Satzung. Außerdem kann ein Bebauungsplan festsetzen, dass bestimmte Bäume erhalten oder nach einer Fällung ersetzt werden müssen – das ist bei Neubaugebieten häufig. Fragen Sie im Zweifel beim Bau- oder Ordnungsamt Ihrer Gemeinde nach, bevor Sie fällen.
Bäume an der Grundstücksgrenze
Steht der Baum nah an der Grenze oder ragen Äste zum Nachbarn, spielt das Nachbarrecht eine Rolle. Sprechen Sie vor einer Fällung oder einem starken Rückschnitt am besten mit Ihrem Nachbarn – vor allem, wenn Äste auf dessen Grundstück fallen könnten oder sein Grundstück für die Arbeiten betreten werden muss.
Wann eine Fällung sinnvoll ist
- Der Baum ist krank, morsch oder hat Pilzbefall am Stamm.
- Er ist instabil und könnte auf Haus, Weg oder Straße stürzen.
- Wurzeln heben Pflaster, Mauern oder Leitungen an.
- Er steht zu nah am Haus und nimmt Licht.
Oft reicht aber auch ein Kronenschnitt oder das Entfernen einzelner Äste. Das lässt sich am besten vor Ort beurteilen.
Sicherheit beim Fällen
Bäume in Gärten stehen meist nah an Häusern, Zäunen und Leitungen. Sie werden deshalb in Abschnitten gefällt, nicht im Ganzen umgelegt. Große Bäume, für die Seilklettertechnik, ein Hubsteiger oder eine Straßensperrung nötig sind, gehören in die Hände eines spezialisierten Baumpflegebetriebs.
Baumfällung im Main-Kinzig-Kreis
Ich schaue mir Ihren Baum kostenlos an, sage Ihnen, ob ein Schnitt reicht oder eine Fällung sinnvoll ist, und kläre mit Ihnen, ob etwas dagegen spricht. Mehr auf der Seite Baumpflege & Baumfällung.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: September 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
