Wer Gartenpflege, Winterdienst, Treppenhausreinigung oder Reparaturen im eigenen Haushalt beauftragt, bekommt einen Teil der Kosten über die Steuer zurück. Nach § 35a EStG mindern 20 % der Arbeitskosten direkt die Einkommensteuer. So funktioniert es.
So funktioniert § 35a EStG
§ 35a des Einkommensteuergesetzes gewährt eine Steuerermäßigung für Arbeiten im eigenen Haushalt. Die Ermäßigung wird direkt von der Steuerschuld abgezogen – sie wirkt also stärker als eine Werbungskostenpauschale. Es gibt zwei Töpfe, die Sie nebeneinander nutzen können:
| Haushaltsnahe Dienstleistungen | Handwerkerleistungen | |
|---|---|---|
| Beispiele | Gartenpflege, Winterdienst, Treppenhausreinigung, Hausmeister | Reparaturen, Instandhaltung, Modernisierung |
| Ermäßigung | 20 % der Arbeitskosten | 20 % der Arbeitskosten |
| Höchstbetrag pro Jahr | 4.000 € Steuerermäßigung | 1.200 € Steuerermäßigung |
Stand: September 2026. Prüfen Sie vor Ihrer Steuererklärung, ob sich an den Beträgen etwas geändert hat.
Welche Leistungen zählen
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die normalerweise Mitglieder des Haushalts selbst erledigen würden: Rasen mähen, Hecke schneiden, Laub entfernen, Schnee räumen, Treppenhaus reinigen, Hausmeisterdienste.
Handwerkerleistungen sind Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten: eine Tür reparieren, Silikonfugen erneuern, einen Zaun ausbessern.
Begünstigt sind Arbeiten im Haushalt – dazu gehört auch das Grundstück. Auch der Winterdienst auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Grundstück wird von der Finanzverwaltung anerkannt, weil er in unmittelbarem räumlichem Zusammenhang mit dem Haushalt steht.
Nur Arbeitskosten, nicht Material
Absetzbar sind nur die Arbeitskosten einschließlich Maschinen- und Fahrtkosten und der darauf entfallenden Umsatzsteuer. Material, Streusalz oder Pflanzen zählen nicht. Deshalb muss die Rechnung die Arbeitskosten getrennt ausweisen – ich mache das auf jeder Rechnung.
Zwei Voraussetzungen, die oft vergessen werden
- Rechnung: Sie brauchen eine ordentliche Rechnung auf Ihren Namen.
- Unbare Zahlung: Der Betrag muss auf das Konto des Dienstleisters überwiesen werden. Barzahlungen werden nicht anerkannt.
Mieter und Eigentümergemeinschaften
Auch Mieter können § 35a nutzen: für ihren Anteil an Hausmeister, Gartenpflege, Treppenhausreinigung und Winterdienst aus der Nebenkostenabrechnung. Voraussetzung ist, dass die Abrechnung die begünstigten Kosten ausweist oder der Vermieter eine Bescheinigung ausstellt. Dasselbe gilt für Wohnungseigentümer mit der Jahresabrechnung der WEG.
Was nicht geht
- Kosten, die als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgezogen werden – etwa bei einer vermieteten Wohnung – zählen nicht zusätzlich.
- Leistungen, die mit öffentlichen Zuschüssen gefördert werden, sind ausgeschlossen.
- Neubaumaßnahmen sind keine Handwerkerleistungen im Sinne des § 35a.
Beispiel
Sie beauftragen im Jahr Gartenpflege und Winterdienst für Ihr selbst bewohntes Haus. Die Rechnungen weisen insgesamt 1.500 € Arbeitskosten aus. Ihre Steuer sinkt um 20 %, also um 300 €.
Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an Ihre Steuerberatung oder das Finanzamt.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: September 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
