Kurz gesagt
Ich schneide Hecken aus Hainbuche, Liguster, Kirschlorbeer, Thuja und anderen Gehölzen in Bad Orb, Wächtersbach, Gelnhausen und im ganzen Main-Kinzig-Kreis. Den schonenden Formschnitt mache ich im Sommer, starke Rückschnitte ab dem 1. Oktober – so wie es das Naturschutzrecht erlaubt.
Wann darf ich meine Hecke schneiden?
Nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz ist es vom 1. März bis 30. September verboten, Hecken, lebende Zäune und Gebüsche stark zurückzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Erlaubt bleiben in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte, die nur den Zuwachs des Jahres entfernen. Zusätzlich gilt immer der Artenschutz: Brütet ein Vogel in der Hecke, wird dort nicht geschnitten.
Für Sie heißt das: Den regelmäßigen Formschnitt mache ich im Sommer, einen kräftigen Rückschnitt oder eine Verjüngung im Herbst und Winter. Mehr dazu im Ratgeber Heckenschnitt: Was von März bis September erlaubt ist.
Hecken am Gehweg: Pflicht zum Freischneiden
Wächst eine Hecke über den Gehweg oder verdeckt sie Straßenschilder und Laternen, müssen Eigentümer sie zurückschneiden. Ich schneide Hecken entlang von Gehwegen und Straßen auf die Grundstücksgrenze zurück und kehre das Schnittgut vom Gehweg – dieser Formschnitt ist auch im Sommer erlaubt.
Sauber, gerade und ohne Nacharbeit für Sie
Ich schneide mit Heckenschere und Teleskopgerät, damit auch hohe Hecken gerade und gleichmäßig werden. Das Schnittgut nehme ich auf Wunsch mit. Am Ende sind Beet, Rasen und Gehweg sauber.
Heckenschnitt als Teil der Gartenpflege
Die meisten Hecken brauchen ein- bis zweimal im Jahr einen Schnitt. Wenn Sie möchten, nehme ich den Heckenschnitt fest in Ihre Gartenpflege auf – dann denke ich an den richtigen Zeitpunkt, nicht Sie.
Was kostet Heckenschnitt?
Ich nenne keine Pauschalpreise, weil jedes Objekt anders ist. Nach einer kostenlosen Besichtigung bekommen Sie ein schriftliches Festangebot. Den Preis bestimmen vor allem:
- Länge und Höhe der Hecke
- Formschnitt oder starker Rückschnitt
- Zugänglichkeit (Hanglage, Zaun, Straße)
- Menge und Entsorgung des Schnittguts
