Kurz gesagt
Ich räume und streue Gehwege, Zugänge, Einfahrten und Parkflächen in Bad Orb, Wächtersbach, Gelnhausen und im Main-Kinzig-Kreis. Mit einem Winterdienst-Vertrag übernehme ich Ihre Räum- und Streupflicht zu den Zeiten, die Ihre Gemeinde vorschreibt, und dokumentiere jeden Einsatz.
Ihre Räumpflicht – und wie ich sie Ihnen abnehme
Im Main-Kinzig-Kreis übertragen die Städte und Gemeinden die Reinigung und den Winterdienst auf Gehwegen per Straßenreinigungssatzung auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, haftet, wenn jemand stürzt. Mit einem Winterdienst-Vertrag übernehme ich das Räumen und Streuen für Sie – zuverlässig, auch wenn Sie verreist sind, früh zur Arbeit müssen oder es körperlich nicht mehr schaffen.
Welche Zeiten gelten in Ihrem Ort?
Die Zeiten stehen in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde. Ich habe die Satzungen meiner fünf Kernorte im Wortlaut geprüft (Stand: September 2026):
| Ort | Räumpflicht | Zugang zum Grundstück | Streumittel |
|---|---|---|---|
| Bad Orb | täglich 7 bis 20 Uhr | mind. 1,25 m breit | Sand, Splitt; Salz nur in geringen Mengen |
| Wächtersbach | täglich 7 bis 20 Uhr | mind. 1,25 m breit | Sand, Splitt; Salz nur in geringen Mengen |
| Gelnhausen | täglich 7 bis 20 Uhr | mind. 1,25 m breit | Sand, Splitt; Salz nur in geringen Mengen |
| Bad Soden-Salmünster | täglich 7 bis 20 Uhr | mind. 1,25 m breit | Sand, Splitt; Salz nur in geringen Mengen |
| Biebergemünd | täglich 7 bis 20 Uhr | mind. 1,25 m breit | Sand, Splitt; Salz nur in geringen Mengen |
„Täglich“ heißt: Die Satzungen nennen nur die Uhrzeit von 7 bis 20 Uhr und machen keine Ausnahme für Wochenende, Sonn- oder Feiertage. Bei Schneefall ist jeweils unverzüglich zu räumen, bei Glätte so rechtzeitig zu streuen, dass keine Gefahr entsteht.
Quellen: Straßenreinigungssatzungen von Bad Orb (1994), Wächtersbach (1999), Gelnhausen (2007), Bad Soden-Salmünster (1990/2001) und Biebergemünd (2010), jeweils §§ 10 und 11. Für alle anderen Orte richte ich mich nach der jeweiligen Satzung. Mehr dazu im Ratgeber Räum- und Streupflicht im Main-Kinzig-Kreis.
So läuft ein Winterdienst-Einsatz ab
Ich beobachte die Wetterlage und fahre los, wenn Schnee fällt oder Glätte droht – so, dass die Flächen zu Beginn der Räumpflicht frei und gestreut sind. Größere Flächen räume ich mit Kleintraktor und Räumschild, Treppen, Hauseingänge und schmale Wege per Hand. Hält der Schneefall an oder friert es erneut, komme ich wieder.
Jeder Einsatz wird mit Datum und Uhrzeit festgehalten. Dieses Protokoll ist Ihr Nachweis, falls es nach einem Sturz Fragen gibt.
Winterdienst für Gewerbe, Parkplätze und Wohnanlagen
Für Betriebe, Praxen, Läden und größere Wohnanlagen räume ich Parkplätze, Zufahrten, Rampen und Wege zum Eingang. Hier ist ein fester Saisonvertrag besonders wichtig, weil die Flächen zu Öffnungsbeginn frei sein müssen. Den Umfang legen wir nach einer Besichtigung genau fest – inklusive einer Skizze, welche Flächen geräumt werden.
Rechtzeitig vereinbaren
Winterdienst plane ich für die ganze Saison. Neue Objekte nehme ich auf, solange Kapazität frei ist – am besten melden Sie sich im Herbst, spätestens bevor der erste Schnee fällt. Mehr zu Vertrag und Haftung lesen Sie im Ratgeber Winterdienst beauftragen.
Winterdienst in Ihrem Ort
- Winterdienst Bad Orb
- Winterdienst Wächtersbach
- Winterdienst Gelnhausen
- Winterdienst Bad Soden-Salmünster
- Winterdienst Biebergemünd
- Linsengericht
- Gründau
- Hasselroth
- Freigericht
- Jossgrund
- Flörsbachtal
- Brachttal
- Birstein
- Steinau an der Straße
- Schlüchtern
Was kostet Winterdienst?
Ich nenne keine Pauschalpreise, weil jedes Objekt anders ist. Nach einer kostenlosen Besichtigung bekommen Sie ein schriftliches Festangebot. Den Preis bestimmen vor allem:
- Länge und Breite der Flächen
- Gehweg, Zufahrt, Parkplatz oder Treppen
- Streumittel und Häufigkeit
- Saisonpauschale oder Abrechnung nach Einsatz
