Leistung · Nov. – März

Winterdienst im Main-Kinzig-Kreis: Räumen und Streuen nach Satzung

Ich räume und streue Gehwege, Zugänge, Einfahrten und Parkflächen in Bad Orb, Wächtersbach, Gelnhausen und im Main-Kinzig-Kreis. Mit einem Winterdienst-Vertrag übernehme ich Ihre Räum- und Streupflicht zu den Zeiten, die Ihre Gemeinde vorschreibt, und dokumentiere jeden Einsatz.

Saison
November bis März, nach Wetterlage
Für
Privat, Vermieter, WEG, Gewerbe
Nachweis
Einsatzprotokoll mit Datum und Uhrzeit
Räumschild mit Warnfahnen auf frisch geräumter Pflasterzufahrt im Schnee

Kurz gesagt

Ich räume und streue Gehwege, Zugänge, Einfahrten und Parkflächen in Bad Orb, Wächtersbach, Gelnhausen und im Main-Kinzig-Kreis. Mit einem Winterdienst-Vertrag übernehme ich Ihre Räum- und Streupflicht zu den Zeiten, die Ihre Gemeinde vorschreibt, und dokumentiere jeden Einsatz.

Ihre Räumpflicht – und wie ich sie Ihnen abnehme

Im Main-Kinzig-Kreis übertragen die Städte und Gemeinden die Reinigung und den Winterdienst auf Gehwegen per Straßenreinigungssatzung auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Wer seiner Pflicht nicht nachkommt, haftet, wenn jemand stürzt. Mit einem Winterdienst-Vertrag übernehme ich das Räumen und Streuen für Sie – zuverlässig, auch wenn Sie verreist sind, früh zur Arbeit müssen oder es körperlich nicht mehr schaffen.

Welche Zeiten gelten in Ihrem Ort?

Die Zeiten stehen in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde. Ich habe die Satzungen meiner fünf Kernorte im Wortlaut geprüft (Stand: September 2026):

Ort Räumpflicht Zugang zum Grundstück Streumittel
Bad Orb täglich 7 bis 20 Uhr mind. 1,25 m breit Sand, Splitt; Salz nur in geringen Mengen
Wächtersbach täglich 7 bis 20 Uhr mind. 1,25 m breit Sand, Splitt; Salz nur in geringen Mengen
Gelnhausen täglich 7 bis 20 Uhr mind. 1,25 m breit Sand, Splitt; Salz nur in geringen Mengen
Bad Soden-Salmünster täglich 7 bis 20 Uhr mind. 1,25 m breit Sand, Splitt; Salz nur in geringen Mengen
Biebergemünd täglich 7 bis 20 Uhr mind. 1,25 m breit Sand, Splitt; Salz nur in geringen Mengen

„Täglich“ heißt: Die Satzungen nennen nur die Uhrzeit von 7 bis 20 Uhr und machen keine Ausnahme für Wochenende, Sonn- oder Feiertage. Bei Schneefall ist jeweils unverzüglich zu räumen, bei Glätte so rechtzeitig zu streuen, dass keine Gefahr entsteht.

Quellen: Straßenreinigungssatzungen von Bad Orb (1994), Wächtersbach (1999), Gelnhausen (2007), Bad Soden-Salmünster (1990/2001) und Biebergemünd (2010), jeweils §§ 10 und 11. Für alle anderen Orte richte ich mich nach der jeweiligen Satzung. Mehr dazu im Ratgeber Räum- und Streupflicht im Main-Kinzig-Kreis.

So läuft ein Winterdienst-Einsatz ab

Ich beobachte die Wetterlage und fahre los, wenn Schnee fällt oder Glätte droht – so, dass die Flächen zu Beginn der Räumpflicht frei und gestreut sind. Größere Flächen räume ich mit Kleintraktor und Räumschild, Treppen, Hauseingänge und schmale Wege per Hand. Hält der Schneefall an oder friert es erneut, komme ich wieder.

Jeder Einsatz wird mit Datum und Uhrzeit festgehalten. Dieses Protokoll ist Ihr Nachweis, falls es nach einem Sturz Fragen gibt.

Winterdienst für Gewerbe, Parkplätze und Wohnanlagen

Für Betriebe, Praxen, Läden und größere Wohnanlagen räume ich Parkplätze, Zufahrten, Rampen und Wege zum Eingang. Hier ist ein fester Saisonvertrag besonders wichtig, weil die Flächen zu Öffnungsbeginn frei sein müssen. Den Umfang legen wir nach einer Besichtigung genau fest – inklusive einer Skizze, welche Flächen geräumt werden.

Rechtzeitig vereinbaren

Winterdienst plane ich für die ganze Saison. Neue Objekte nehme ich auf, solange Kapazität frei ist – am besten melden Sie sich im Herbst, spätestens bevor der erste Schnee fällt. Mehr zu Vertrag und Haftung lesen Sie im Ratgeber Winterdienst beauftragen.

Winterdienst in Ihrem Ort

Was kostet Winterdienst?

Ich nenne keine Pauschalpreise, weil jedes Objekt anders ist. Nach einer kostenlosen Besichtigung bekommen Sie ein schriftliches Festangebot. Den Preis bestimmen vor allem:

  • Länge und Breite der Flächen
  • Gehweg, Zufahrt, Parkplatz oder Treppen
  • Streumittel und Häufigkeit
  • Saisonpauschale oder Abrechnung nach Einsatz

So läuft es ab

Vom ersten Anruf bis zum erledigten Auftrag

Vier Schritte, keine Überraschungen.

  1. 01

    Anfrage

    Sie rufen an, schreiben per WhatsApp oder nutzen das Formular. Ein kurzer Satz zum Objekt reicht.

  2. 02

    Besichtigung vor Ort

    Ich schaue mir Objekt, Flächen und Wünsche an – kostenlos und unverbindlich.

  3. 03

    Festes Angebot

    Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit klarem Leistungsumfang. Keine versteckten Positionen.

  4. 04

    Einsatz & Nachweis

    Ich lege los wie vereinbart. Beim Winterdienst dokumentiere ich jeden Einsatz.

Häufige Fragen

Fragen zu Winterdienst

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie mich an: 0151 151 388 27

Ab wann muss in Bad Orb, Wächtersbach und Gelnhausen geräumt sein?

In allen drei Städten – und ebenso in Bad Soden-Salmünster und Biebergemünd – gilt die Räum- und Streupflicht laut Straßenreinigungssatzung täglich von 7 bis 20 Uhr. Eine Ausnahme für Sonn- und Feiertage enthalten die Satzungen nicht.

Hafte ich noch, wenn ich einen Winterdienst beauftrage?

Sie übertragen die Durchführung auf mich. Als Eigentümer bleiben Sie aber verpflichtet, einen zuverlässigen Dienstleister auszuwählen und stichprobenartig zu kontrollieren. Das Einsatzprotokoll hilft Ihnen dabei.

Streuen Sie mit Salz?

Ich streue in erster Linie mit Sand oder Splitt. Salz setze ich nur so ein, wie es die Satzung Ihrer Gemeinde erlaubt – in der Regel sparsam gegen festgetretenes Eis.

Räumen Sie auch am Wochenende und an Feiertagen?

Ja. Die Satzungen machen keine Ausnahme für Sonn- und Feiertage – die Räumpflicht gilt jeden Tag von 7 bis 20 Uhr. Deshalb bin ich auch dann im Einsatz.

Kann ich Winterdienst auf die Mieter umlegen?

Kosten für den Winterdienst auf Gehwegen und Zugängen gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Kann ich Winterdienst von der Steuer absetzen?

Die Arbeitskosten für Winterdienst am eigenen Haushalt können als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG berücksichtigt werden. Ich weise sie auf der Rechnung getrennt aus.

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