Ein Winterdienst nimmt Ihnen das frühe Aufstehen ab – aber nicht jede Verantwortung. Hier lesen Sie, was in einen Winterdienst-Vertrag gehört, wie die Haftung verteilt ist und warum ein Einsatzprotokoll so wichtig ist.
Wann sich ein Winterdienst lohnt
Einen Winterdienst beauftragen vor allem:
- Eigentümer, die früh zur Arbeit müssen oder oft verreist sind,
- ältere Menschen, für die Schneeschippen gefährlich oder zu anstrengend ist,
- Vermieter und Eigentümergemeinschaften, die Streit um den Räumdienst vermeiden wollen,
- Betriebe, Praxen und Läden, deren Parkplätze und Eingänge zu Öffnungsbeginn frei sein müssen,
- Eigentümer von Ferienwohnungen, die im Winter nicht vor Ort sind.
Was in den Vertrag gehört
Ein guter Winterdienst-Vertrag beantwortet fünf Fragen:
- Welche Flächen? Gehweg, Zugang, Einfahrt, Treppen, Parkplatz, Tonnenplatz – am besten mit Skizze oder Fotos.
- Zu welchen Zeiten? Mindestens die Zeiten der Satzung, in Bad Orb, Wächtersbach und Gelnhausen also 7 bis 20 Uhr.
- Wie oft? Bei Schneefall und Glätte so oft wie nötig, nicht nur einmal am Morgen.
- Womit? Welches Streumittel, und wer kehrt den Splitt im Frühjahr zusammen?
- Wie wird abgerechnet? Saisonpauschale oder nach Einsatz – und für welchen Zeitraum, üblich ist November bis März.
Wie die Haftung verteilt ist
Mit dem Vertrag übertragen Sie die Durchführung des Winterdiensts auf den Dienstleister. Kommt es zu einem Sturz, weil er nicht geräumt hat, haftet in erster Linie er. Sie als Eigentümer bleiben aber verpflichtet, den Dienstleister sorgfältig auszuwählen und stichprobenartig zu kontrollieren. Wer nie hinschaut, obwohl offensichtlich nicht geräumt wird, kann trotzdem haften.
Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Winterdienst eine Betriebshaftpflichtversicherung hat, und fragen Sie nach einem Einsatzprotokoll.
Warum das Einsatzprotokoll so wichtig ist
Nach einem Sturz muss geklärt werden, ob geräumt und gestreut war. Ein Protokoll mit Datum, Uhrzeit und Art des Einsatzes – bei Bedarf mit Foto – ist dafür der beste Beleg. Ich dokumentiere jeden Einsatz und stelle Ihnen das Protokoll auf Wunsch zur Verfügung.
Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten
- Ist der Anbieter in Ihrer Nähe? Kurze Wege sind im Winter entscheidend.
- Wie viele Objekte betreut er? Wer zu viele Kunden hat, schafft 7 Uhr nicht überall.
- Gibt es eine Vertretung bei Krankheit oder Ausfall?
- Werden Treppen und Engstellen auch per Hand geräumt?
- Wird dokumentiert?
Kosten, Umlage und Steuer
Die Kosten für den Winterdienst auf Gehwegen und Zugängen sind als Teil der Straßenreinigung nach der Betriebskostenverordnung umlagefähig, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Selbstnutzer können die Arbeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG steuerlich geltend machen – mehr im Artikel Hausmeister, Garten und Winterdienst von der Steuer absetzen.
Rechtzeitig buchen
Seriöse Winterdienste planen ihre Touren vor der Saison. Wer erst beim ersten Schnee anruft, findet oft niemanden mehr. Melden Sie sich am besten im September oder Oktober. Hier geht es zu meinem Winterdienst.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: September 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
