Kurz gesagt
In Bad Orb müssen Gehwege und Zugänge laut Straßenreinigungssatzung täglich von 7 bis 20 Uhr geräumt und gestreut sein – eine Ausnahme für Sonn- und Feiertage gibt es nicht. Ich übernehme diese Pflicht für Privathäuser, Mehrfamilienhäuser und Betriebe in Bad Orb – zuverlässig, auch am Wochenende, und mit Protokoll.
Was die Satzung in Bad Orb verlangt
| Räumzeiten | täglich 7 bis 20 Uhr – die Satzung macht keine Ausnahme für Sonn- und Feiertage |
|---|---|
| Breite | mindestens 1,25 m breiter Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang |
| Streumittel | Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material; Salz nur in geringen Mengen gegen festgetretenes Eis |
Quelle: Straßenreinigungssatzung der Stadt Bad Orb vom 27.04.1994, §§ 10–11. Im Wortlaut geprüft: September 2026.
Winterdienst in Bad Orb: das Besondere vor Ort
In Bad Orb liegen viele Grundstücke am Hang. Steile Einfahrten, Außentreppen und schmale Fußwege räume ich per Hand und streue sie besonders sorgfältig, weil hier die Rutschgefahr am größten ist. Für Ferienwohnungen, deren Eigentümer im Winter nicht vor Ort sind, übernehme ich den Winterdienst komplett – inklusive Kontrolle nach Schneefall.
Zum Einsatzgebiet gehören: Kurviertel, Altstadt und alle Wohnlagen am Hang.
So läuft der Winterdienst ab
Ich beobachte die Wetterlage und fahre los, wenn Schnee fällt oder Glätte droht. Größere Flächen räume ich mit Kleintraktor und Räumschild, Treppen, Hauseingänge und schmale Wege per Hand. Gestreut wird mit abstumpfendem Material; Salz nur so, wie es die Satzung erlaubt. Hält der Schneefall an oder friert es erneut, komme ich wieder. Jeder Einsatz wird mit Datum und Uhrzeit protokolliert.
Haftung und Nachweis
Stürzt jemand auf einem nicht geräumten Gehweg, haftet der Eigentümer nach § 823 BGB. Mit einem Winterdienst-Vertrag übertragen Sie die Durchführung auf mich; Sie bleiben verpflichtet, einen zuverlässigen Dienstleister auszuwählen und gelegentlich zu kontrollieren. Das Einsatzprotokoll ist dafür Ihr Nachweis. Mehr im Ratgeber Winterdienst beauftragen: Vertrag und Haftung.
Kosten
Der Preis hängt von Länge und Art der Flächen, Streumittel und Abrechnungsart ab – Saisonpauschale oder nach Einsatz. Nach einer kostenlosen Besichtigung in Bad Orb bekommen Sie ein schriftliches Angebot. Die Kosten sind als Betriebskosten umlagefähig und für Selbstnutzer nach § 35a EStG steuerlich begünstigt.
