Nach dem Tod eines Angehörigen muss oft schnell eine Wohnung aufgelöst werden – in einer Zeit, in der man eigentlich andere Sorgen hat. Diese Checkliste zeigt, was in welcher Reihenfolge zu tun ist.
1. Durchatmen und Zeit verschaffen
Sie müssen nicht in der ersten Woche alles erledigen. Wichtig ist, die Wohnung zu sichern, Fenster zu schließen, die Heizung frostsicher einzustellen und leicht verderbliche Lebensmittel zu entfernen. Klären Sie außerdem, wer die Schlüssel hat.
2. Klären, wer entscheidet
Über den Nachlass entscheiden die Erben. Gibt es mehrere, sollten sie sich abstimmen, bevor etwas weggegeben oder entsorgt wird. Ist noch unklar, ob das Erbe angenommen wird, sollten Sie mit größeren Entscheidungen warten – das Ausschlagen einer Erbschaft ist nur innerhalb einer Frist möglich. Im Zweifel hilft das Nachlassgericht oder ein Notar weiter.
3. Mietvertrag kündigen
War der Verstorbene Mieter, geht das Mietverhältnis in vielen Fällen auf die Erben über, sofern kein Ehepartner oder Angehöriger im Haushalt eintritt. Nach § 564 BGB können Erben und Vermieter das Mietverhältnis dann außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen – innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod und davon erfahren haben, dass niemand in das Mietverhältnis eingetreten ist. Die gesetzliche Frist beträgt in der Regel knapp drei Monate. Sprechen Sie früh mit dem Vermieter: Oft lässt sich eine frühere Übergabe vereinbaren.
4. Wichtiges sichern
Bevor geräumt wird, sollten Sie diese Dinge heraussuchen:
- Testament, Versicherungsunterlagen, Bank- und Rentenunterlagen, Verträge,
- Ausweise, Zeugnisse, Urkunden,
- Fotos, Briefe und persönliche Erinnerungsstücke,
- Schmuck, Bargeld, Wertgegenstände,
- Schlüssel für Keller, Briefkasten, Garage.
5. Verträge kündigen
Strom, Gas, Telefon, Internet, Rundfunkbeitrag, Zeitungen, Mitgliedschaften und Versicherungen müssen gekündigt oder umgemeldet werden. Den Stromzähler lesen Sie am Tag der Übergabe ab.
6. Räumung beauftragen
Überlegen Sie, was Familie und Freunde behalten möchten und was verkauft oder gespendet werden kann. Den Rest übernimmt eine Entrümpelung. Wichtig bei der Auswahl:
- Besichtigung vor Ort und ein schriftlicher Festpreis,
- fachgerechte Entsorgung mit Mülltrennung,
- ein fester Termin, der zur Kündigungsfrist passt,
- sorgfältiger Umgang mit Dokumenten und Erinnerungsstücken.
Wovon der Preis abhängt, lesen Sie im Artikel Entrümpelung: Was kostet sie?
7. Übergabe an den Vermieter
Die Wohnung muss in dem Zustand übergeben werden, den der Mietvertrag verlangt – mindestens geräumt und besenrein. Ob Schönheitsreparaturen fällig sind, hängt vom Mietvertrag ab. Machen Sie bei der Übergabe ein Protokoll und Fotos.
Hilfe aus einer Hand
Ich räume Wohnungen und Häuser im Main-Kinzig-Kreis, lege Dokumente und Erinnerungsstücke zur Seite, entsorge fachgerecht und übergebe die Räume besenrein – auf Wunsch direkt an den Vermieter. Mehr auf der Seite Entrümpelung & Wohnungsauflösung.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu Erbschaft und Mietrecht wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Notar.
Hinweis: Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick (Stand: September 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
